Lehrkräfte an katholischen Schulen in Bayern

Als staatlich anerkannte Ersatzschulen dürfen unsere Mitgliedsschulen dauerhaft ausschließlich Lehrkräfte beschäftigen, die eine bayerische oder im Freistaat Bayern anerkannte Lehramtsbefähigung besitzen oder für die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einem individuellen Erprobungsverfahren eine sog. Unterrichtsgenehmigung erteilt hat.

Die katholischen Schulen in freier Trägerschaft erwarten von ihren Lehrkräften über die fachliche Qualifikation hinaus die aktive Unterstützung des kirchlichen Schulprofils, gelebten Glauben, menschliche und intellektuelle Redlichkeit sowie personale Zuwendung zu Schülerinnen und Schülern. Verfassungstreue und Loyalität im Sinne der Grundordnung des kirchlichen Dienstes gehören ebenso dazu.

 

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis beim Schulträger

Die überwiegende Zahl der Lehrkräfte wird im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird unmittelbar zwischen dem jeweiligen Schulträger und der Lehrkraft begründet. Es richtet sich in der Regel nach dem „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen“ (ABD), bei einigen Schulträgern nach den AVR-Caritas (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes). Je nach Entscheidung des Schulträgers können auch nicht-katholische Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit der Beurlaubung vom Staatsdienst nach den jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben und im Einzelfall bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis beim Katholischen Schulwerk in Bayern.

Offene Stellen finden Sie auf unserer Stellenbörse.

Weitere Grundlagen des Arbeitsverhältnisses:

 

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beim Katholischen Schulwerk in Bayern

Das Katholische Schulwerk in Bayern kann als Dienstherr an kirchlichen Schulen angestellte Lehrkräfte, Staatsbeamte sowie Lehramtsassessorinnen und -assessoren unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen verbeamten. Die Verbeamtung wird vom Schulträger beantragt und nach Zustimmung der Belegenheitsdiözese vom Vorstand bzw. vom Verwaltungsrat beschlossen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung können Sie den Verbeamtungsrichtlinien entnehmen, die die Vorgaben der Satzung des Katholischen Schulwerks und des Freistaats Bayern für eine Verbeamtung konkretisieren. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.
Für das Beamtenverhältnis gelten weitgehend die Vorschriften des bayerischen Beamtenrechts in entsprechender Anwendung. Hinsichtlich der Besoldung und Versorgung sind die Beamtinnen und Beamten des Katholischen Schulwerks den vergleichbaren Beamtinnen und Beamten im Ergebnis gleichgestellt.