Beamte des KSW
Das Katholische Schulwerk in Bayern kann als Dienstherr an kirchlichen Schulen angestellte Lehrkräfte, Staatsbeamte sowie Lehramtsassessorinnen und -assessoren unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen verbeamten. Die Verbeamtung wird vom Schulträger beantragt und nach Zustimmung der Belegenheitsdiözese vom Vorstand bzw. vom Verwaltungsrat beschlossen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Die Voraussetzungen für eine Verbeamtung können Sie den Verbeamtungsrichtlinien entnehmen, die die Vorgaben der Satzung des Katholischen Schulwerks und des Freistaats Bayern für eine Verbeamtung konkretisieren. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.
Für das Beamtenverhältnis gelten weitgehend die Vorschriften des bayerischen Beamtenrechts in entsprechender Anwendung. Hinsichtlich der Besoldung und Versorgung sind die Beamtinnen und Beamten des Katholischen Schulwerks den vergleichbaren Beamtinnen und Beamten im Ergebnis gleichgestellt.