Hinweisgeberschutzgesetz

Das frühzeitige Erkennen von Fehlverhalten ist uns ein hohes Anliegen, um potentiellen Risiken für das Katholische Schulwerk in Bayern, seine Mitglieder und Mitgliedsschulen, seine Mitarbeitenden (einschließlich der beim Katholischen Schulwerk in Bayern verbeamteten Personen), Geschäftspartner und anderweitig Betroffene angemessen und wirksam zu begegnen. Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) größtmöglichen Schutz gewährleisten soll.

In Umsetzung dessen hat das Katholische Schulwerk in Bayern eine interne Meldestelle eingerichtet, die die Abgabe von Hinweisen zu Fehlverhalten, Missständen und Verstößen ermöglicht. Dabei wird die Identität der hinweisgebenden Person stets vertraulich behandelt, um diese vor potentiellen Repressalien im beruflichen Kontext zu schützen.

Die Meldeplattform ist abrufbar unter: https://sicher-melden.de/cdg396

Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie hier.

Den Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz können Sie hier abrufen.