Elternvereinigung an den
Gymnasien und Realschulen der Orden
und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern
Bayerisches
Staatsministerium für
Unterricht und Kultus Herrn Ministerialdirektor
Josef Erhard Salvatorstraße
2 80333
München |
Für den Vorstand: Frau Dorothea
Leonhardt c/o Katholisches Schul- werk in Bayern Adolf-Kolping-Str.
4 80336
München Tel:
089-55 52 66 Fax:
089-55 53 78 eMail: KSWiB@t-online.de http:\\www.schulwerk-bayern.de Privat: Heinrich-Vogl-Str.
9 81479
München Tel.
privat: 089-7912958 Tel.
Büro: 089-2102863 Fax
privat: 089-74974038 Mobil:
0179-4748602 eMail:
dorle.leonhardt@gmx.de München,
16.01.2006 |
Gesetzentwurf
der Staatsregierung zur Änderung des Art. 40 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
Ihr
Zeichen VI.9 – 5S4601 – 6.119329, vom 24.11.2005
Sehr
geehrter Herr Ministerialdirektor,
zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur
Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes nimmt die Elternvereinigung an den
Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger
in Bayern (EVO) folgendermaßen Stellung:
Pauschalierung der
Leistungen:
Die vorgesehene Pauschalierung führt bei einigen
Schulen zu teils ganz erheblichen Nachteilen gegenüber der bisherigen Regelung.
Betroffen sind hiervon nach unseren Informationen hauptsächlich Gymnasien in
katholischer Trägerschaft. Während nach den Vorgesprächen zu dem nun vorliegenden
Gesetzentwurf mit den Vertretern der betroffenen Schulen noch von einem Pauschalsatz
von 72% ausgegangen werden konnte, ist dieser nunmehr auf 70% festgelegt. Dies
bedeutet eine nochmalige Minderung der Zuschüsse für die Schulen in
katholischer Trägerschaft um 1 bis 2 Mio. € jährlich.
Stichtag für die
Berücksichtigung:
Der Stichtag für die Berücksichtigung von
Ernennungen, Versorgungszusagen und Beihilfeversicherungsabschlüssen wurde gem.
§ 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes in dem neu
eingefügten Art. 57a Abs. 1 „Übergangsregelung für Versorgungszuschüsse“ auf
den 31.5.2005 festgelegt. Demgegenüber tritt das vorliegende Gesetz zur Änderung
des Schulfinanzierungsgesetzes zum 1.1.2006 in Kraft. Die Festlegung des
Stichtags auf den 31.5.2005 ist nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich
gewählt. Es wird gebeten, den Stichtag auf den Tag des Inkrafttretens des
Gesetzes festzulegen, da nur damit der erforderliche Vertrauensschutz für die
Schulträger gewährleistet werden kann.
Grundsätzliches:
Die Mittel, die im Rahmen der Schulfinanzierung insgesamt vorgesehen sind, sinken, wie der Gegenüberstellung der aktuellen Zahlen (Gesamtsummen) mit den zukünftigen Planzahlen zu entnehmen ist. Für die kirchlichen Schulen kommt erschwerend hinzu, dass die in der Summe ohnehin sinkenden Mittel zukünftig allen privaten Schulen zur Verfügung stehen. Im Ergebnis heißt dies, dass die vorgenommenen Kürzungen ausschließlich zu Lasten der kirchlichen Schulen gehen. Dies verschärft die Situation der ausreichenden Versorgung der kirchlichen Schulen mit Lehrkräften, die durch die Schlechterstellung bei der Besoldung der Lehrkräfte bereits seit Jahren verstärkt belastet sind und aktuell durch den akuten Lehrermangel, der sich durch die Einführung des G8 ergeben hat, noch einmal erheblich. Letztlich werden die zusätzlichen Belastungen, die sich hieraus ergeben, wieder von den Eltern über das Schulgeld getragen werden müssen.
Aus den vorgenannten Gründen ist die
Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier
katholischer Schulträger in Bayern (EVO) mit dem vorgelegten Entwurf zur
Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes nicht einverstanden. Wir bitten, die
Ausgleichszahlungen so festzulegen, dass sie dem tatsächlichen Aufwand der
Schulträger entsprechen und eine weitgehende Gleichstellung der kirchlichen
Schulen mit den staatlichen Schulen, auch was die Versorgung von und mit
Lehrkräften betrifft, ermöglichen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf
hin, dass alleine die katholischen Gymnasien und Realschulen in kirchlicher
bzw. Ordensträgerschaft ca. 12 % der bayerischen Schüler an diesen Schultypen
beschulen und damit stellvertretend für den Freistaat Bayern – oft gerade auch
in strukturschwachen Regionen - die dem Freistaat Bayern obliegende Pflicht zur
Bereitstellung entsprechender Schulen übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Leonhardt
1.Vorsitzende der EVO