Aufgrund der Beschlüsse

 

der konstituierenden Versammlung

vom 26.05.1956

der Landesausschusssitzung

vom 14.07.1956

der Hauptversammlung

vom 17.07.1982

und der Hauptversammlung

vom 22.10.1988

und der Hauptversammlung

vom 02.10.1999

und der Hauptversammlung

vom 21.10.2000

und der Hauptversammlung

vom 16.11.2002

 

liegt die Satzung der EVO in nachfolgender Fassung vor:

 

 

Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen

der Orden und anderer freier katholischer Schulträger

in Bayern

 

 

Satzung

 

 

 

 

§ 1

 

Name und Zweck

 

(1)   Die „Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern“ (EVO) ist ein freier Zusammenschluss von Eltern und Erziehungsberechtigten, die Kinder an einer dieser Schulen unterrichten und erziehen lassen.

(2)   Ihr Zweck ist die Wahrung und Förderung der Grundsätze, Interessen und Rechte der katholischen Schulen in freier Trägerschaft.

 

 

§ 2

 

Aufgaben

 

Aufgaben der EVO sind:

 

(1)   Die Darstellung der katholischen Gymnasien und Realschulen in freier Trägerschaft und ihrer Bedeutung,

(2)   die Mitarbeit an der äußeren und inneren Gestaltung dieser Gymnasien und Realschulen,

(3)   die Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der freien katholischen Schulen,

(4)   die wirtschaftliche und rechtliche Sicherung dieser Schulen,

(5)   die Beratung der Elternvertretungen

 

 

§ 3

 

Organe

 

(1)   Organe der EVO sind die Hauptversammlung und der Vorstand.

(2)   Die Hauptversammlung ist oberstes Organ der EVO. Sie setzt sich zusammen aus den Elternvertretungen der angeschlossenen Schulen; in ihr hat jede Elternvertretung eine Stimme. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit und wählt den Vorstand und den Kassenprüfer auf je zwei Jahre. Sie beschließt die Höhe des  Beitrags.  Haushaltsjahr  ist  das  Schuljahr  (01.08.-31.07.)

(3)   Der Vorstand besteht aus sieben Elternvertretern, wobei Gymnasien und Realschulen entsprechend der Zahl der angeschlossenen Schulen, Realschulen aber höchstens mit bis zu 3 Mitgliedern, vertreten sind. Der Vorstand wird in getrennten Wahlgängen für Gymnasien und Realschulen gewählt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer und drei Beisitzer. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter ruft mindestens jährlich einmal die Hauptversammlung zusammen und bestimmt die Tagesordnung.

(4)   Das Ausscheiden des Kindes aus einer angeschlossenen Schule beendet die Mitgliedschaft im Vorstand während der laufenden Amtsperiode nicht.

(5)   Die Tätigkeit der Organe ist ehrenamtlich. Unkosten werden angemessen erstattet.

 

 

§ 4

 

Geschäftsstelle

 

       Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die EVO der Geschäftsstelle des Katholischen Schulwerks in Bayern (Adolf-Kolping-Straße 4, 80336 München  Tel.: 0 89-55 52 66).

 

§ 5

 

Verhältnis zu anderen Elternorganisationen

 

(1)   Die EVO ist für die Gymnasien korporatives Mitglied der Landeselternvereinigung und pflegt Gedankenaustausch und enge Zusammenarbeit mit ihr. Die Vertretung der EVO in Vorstand und Ausschuss der LEV richtet sich nach der Satzung der LEV.

(2)   Die EVO arbeitet mit den katholischen Elternverbänden in allen gemeinsamen Fragen zusammen.