Aufgrund der
Beschlüsse
der konstituierenden
Versammlung |
vom
26.05.1956 |
der
Landesausschusssitzung |
vom
14.07.1956 |
der
Hauptversammlung |
vom
17.07.1982 |
und der
Hauptversammlung |
vom
22.10.1988 |
und der
Hauptversammlung |
vom
02.10.1999 |
und der
Hauptversammlung |
vom
21.10.2000 |
und der
Hauptversammlung |
vom
16.11.2002 |
liegt die Satzung der EVO in
nachfolgender Fassung vor:
Elternvereinigung an den
Gymnasien und Realschulen
der Orden und anderer freier
katholischer Schulträger
in
Bayern
Satzung
§
1
Name und
Zweck
(1) Die „Elternvereinigung an den
Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger
in Bayern“ (EVO) ist ein freier Zusammenschluss von Eltern und
Erziehungsberechtigten, die Kinder an einer dieser Schulen unterrichten und
erziehen lassen.
(2) Ihr Zweck ist die Wahrung und
Förderung der Grundsätze, Interessen und Rechte der katholischen Schulen in
freier Trägerschaft.
§
2
Aufgaben
Aufgaben der EVO sind:
(1) Die Darstellung der katholischen
Gymnasien und Realschulen in freier Trägerschaft und ihrer
Bedeutung,
(2) die Mitarbeit an der äußeren und
inneren Gestaltung dieser Gymnasien und Realschulen,
(3) die Unterstützung der Erziehungs-
und Bildungsarbeit der freien katholischen Schulen,
(4) die wirtschaftliche und rechtliche
Sicherung dieser Schulen,
(5) die Beratung der
Elternvertretungen
§
3
Organe
(1) Organe der EVO sind die
Hauptversammlung und der Vorstand.
(2) Die Hauptversammlung ist oberstes
Organ der EVO. Sie setzt sich zusammen aus den Elternvertretungen der
angeschlossenen Schulen; in ihr hat jede Elternvertretung eine Stimme. Sie
bestimmt die Richtlinien der Arbeit und wählt den Vorstand und den Kassenprüfer
auf je zwei Jahre. Sie beschließt die Höhe des Beitrags. Haushaltsjahr ist das Schuljahr (01.08.-31.07.)
(3) Der Vorstand besteht aus sieben
Elternvertretern, wobei Gymnasien und Realschulen entsprechend der Zahl der
angeschlossenen Schulen, Realschulen aber höchstens mit bis zu 3 Mitgliedern,
vertreten sind. Der Vorstand wird in getrennten Wahlgängen für Gymnasien und
Realschulen gewählt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den 1. und 2.
Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer und drei Beisitzer. Der Vorsitzende oder
sein Stellvertreter ruft mindestens jährlich einmal die Hauptversammlung
zusammen und bestimmt die Tagesordnung.
(4) Das Ausscheiden des Kindes aus
einer angeschlossenen Schule beendet die Mitgliedschaft im Vorstand während der
laufenden Amtsperiode nicht.
(5) Die Tätigkeit der Organe ist
ehrenamtlich. Unkosten werden angemessen erstattet.
§
4
Geschäftsstelle
Zur
Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die EVO der Geschäftsstelle des
Katholischen Schulwerks in Bayern (Adolf-Kolping-Straße 4, 80336 München Tel.: 0 89-55 52
66).
§
5
Verhältnis zu anderen
Elternorganisationen
(1) Die EVO ist für die Gymnasien
korporatives Mitglied der Landeselternvereinigung und pflegt Gedankenaustausch
und enge Zusammenarbeit mit ihr. Die Vertretung der EVO in Vorstand und
Ausschuss der LEV richtet sich nach der Satzung der LEV.
(2) Die EVO arbeitet mit den
katholischen Elternverbänden in allen gemeinsamen Fragen
zusammen.