Für das Schuljahr 2023/24 besteht für Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Lehrämter für Gymnasium oder Realschule wieder die Möglichkeit, ihren 2. Ausbildungsabschnitt schulartspezifisch an einem katholischen Gymnasium oder einer katholischen Realschule zu verbringen.
Gemäß der Kooperationsvereinbarung vom 27.01.2021 zwischen dem Katholischen Schulwerk in Bayern und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, können 10 Studienreferendarinnen und -referendare ihren Einsatz an einem katholischen Gymnasium absolvieren. Im Bereich der Realschulen dürfen 15 Studienreferendarinnen und -referendare zugewiesen werden.
Einsatzmöglichkeiten an katholischen Gymnasien finden Sie hier.
Einsatzmöglichkeiten an katholischen Realschulen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Fächereinschränkungen.
Am Gymnasium sind Fächerverbindungen mit den Fächern Physik, Informatik, Kunst, Evangelische Religionslehre oder Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (auch beim beliebigen Beifach oder Erweiterungsfach) ausgeschlossen.
An der Realschule sind folgende Fächerverbindungen erlaubt:
- Deutsch/Geschichte
- Englisch/Geographie
- Mathematik/Chemie
- Mathematik/Katholische Religionslehre
- Mathematik/Physik
- Mathematik/Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften/Geographie
- Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde
- Wirtschaftswissenschaften/Sport (weiblich und männlich)
Bei Interesse reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen direkt bei der Schulleitung der gewünschten Einsatzschule ein:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Kopie des Zeugnisses des 1. Staatsexamens
Bewerbungsschluss ist der 30. März 2023.
Wenn Sie sich an der Schule vorgestellt haben und sowohl Sie als auch die Schule den Einsatz wünschen, reicht die Schule Ihre Unterlagen zusammen mit Ihrer Einverständniserklärung, in der Sie um Zuweisung an die entsprechende Schule bitten, beim Katholischen Schulwerk in Bayern ein. Das Katholische Schulwerk in Bayern leitet die Unterlagen an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter, das die Zuweisungsentscheidung trifft.
Während Ihres Zweigschuleinsatzes bleiben Sie weiterhin Beamtin/Beamter auf Widerruf, so dass sich weder rechtlich noch finanziell etwas für Sie ändert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Frau Endres: endres@schulwerk-bayern.de oder 089/543 699 59-10.