Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden

und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern

 

 

 

 

 


Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Herrn Ministerialdirektor Josef Erhard

Salvatorstraße 2

80333 München

 

 

 

 

 Für den Vorstand:

 Frau Dorothea Leonhardt

  c/o Katholisches Schul-

  werk in Bayern

Adolf-Kolping-Str. 4

80336 München

Tel: 089-55 52 66

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  Privat:

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Mobil: 0179-4748602  

eMail:

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München, 16.01.2006

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Art. 40 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes

Ihr Zeichen VI.9 – 5S4601 – 6.119329, vom 24.11.2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor,

 

zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes nimmt die Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern (EVO) folgendermaßen Stellung:

 

Pauschalierung der Leistungen:

Die vorgesehene Pauschalierung führt bei einigen Schulen zu teils ganz erheblichen Nachteilen gegenüber der bisherigen Regelung. Betroffen sind hiervon nach unseren Informationen hauptsächlich Gymnasien in katholischer Trägerschaft. Während nach den Vorgesprächen zu dem nun vorliegenden Gesetzentwurf mit den Vertretern der betroffenen Schulen noch von einem Pauschalsatz von 72% ausgegangen werden konnte, ist dieser nunmehr auf 70% festgelegt. Dies bedeutet eine nochmalige Minderung der Zuschüsse für die Schulen in katholischer Trägerschaft um 1 bis 2 Mio. € jährlich.

 

Stichtag für die Berücksichtigung:

Der Stichtag für die Berücksichtigung von Ernennungen, Versorgungszusagen und Beihilfeversicherungsabschlüssen wurde gem. § 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes in dem neu eingefügten Art. 57a Abs. 1 „Übergangsregelung für Versorgungszuschüsse“ auf den 31.5.2005 festgelegt. Demgegenüber tritt das vorliegende Gesetz zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes zum 1.1.2006 in Kraft. Die Festlegung des Stichtags auf den 31.5.2005 ist nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich gewählt. Es wird gebeten, den Stichtag auf den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes festzulegen, da nur damit der erforderliche Vertrauensschutz für die Schulträger gewährleistet werden kann.

 

 

 

 

 

Grundsätzliches:

Die Mittel, die im Rahmen der Schulfinanzierung insgesamt vorgesehen sind, sinken, wie der Gegenüberstellung der aktuellen Zahlen (Gesamtsummen) mit den zukünftigen Planzahlen zu entnehmen ist. Für die kirchlichen Schulen kommt erschwerend hinzu, dass die in der Summe ohnehin sinkenden Mittel zukünftig allen privaten Schulen zur Verfügung stehen. Im Ergebnis heißt dies, dass die vorgenommenen Kürzungen ausschließlich zu Lasten der kirchlichen Schulen gehen. Dies verschärft die Situation der ausreichenden Versorgung der kirchlichen Schulen mit Lehrkräften, die durch die Schlechterstellung bei der Besoldung der Lehrkräfte bereits seit Jahren verstärkt belastet sind und aktuell durch den akuten Lehrermangel, der sich durch die Einführung des G8 ergeben hat, noch einmal erheblich. Letztlich werden die zusätzlichen Belastungen, die sich hieraus ergeben, wieder von den Eltern über das Schulgeld getragen werden müssen.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern (EVO) mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes nicht einverstanden. Wir bitten, die Ausgleichszahlungen so festzulegen, dass sie dem tatsächlichen Aufwand der Schulträger entsprechen und eine weitgehende Gleichstellung der kirchlichen Schulen mit den staatlichen Schulen, auch was die Versorgung von und mit Lehrkräften betrifft, ermöglichen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass alleine die katholischen Gymnasien und Realschulen in kirchlicher bzw. Ordensträgerschaft ca. 12 % der bayerischen Schüler an diesen Schultypen beschulen und damit stellvertretend für den Freistaat Bayern – oft gerade auch in strukturschwachen Regionen - die dem Freistaat Bayern obliegende Pflicht zur Bereitstellung entsprechender Schulen übernehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dorothea Leonhardt

1.Vorsitzende der EVO